Struktur

Zwei Gesellschafter, beide haften den Gläubigern persönlich und unbeschränkt.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Gesellschafter

Stellung

Gesellschafter

Kontrolle

Geteilt

Kontrolle

Führt mit

Haftung

Unbeschränkt

Gewinn

Anteil nach Vertrag

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Echtes Mitspracherecht
  • Freie Privatentnahmen
  • Einmalbesteuerung

Nachteile

  • Unbeschränkte Gesamtschuld
  • Keine passive Kapitalstellung möglich
  • Eigene Privatinsolvenz erlaubt Kündigung durch Gläubiger
  • Registerpublizität
  • Nachhaftung fünf Jahre nach dem Ausscheiden

Steuern

Steuerlast1,5 %444 €

Steuerlast gesamt

444 €

Berechnung

15.000 €Gewinnanteil (50 %)
394 €Anteil Gewerbesteuer
14.605 €Ausschüttbarer Anteil
435 €Einkommensteuer
0 €Solidaritätszuschlag
385 €GewSt-Anrechnung (§ 35 EStG)
444 €Steuerlast

Betreiber

Steuerlast1,5 %445 €

Steuerlast gesamt

445 €

Berechnung

15.000 €Gewinnanteil (50 %)
395 €Anteil Gewerbesteuer
14.606 €Ausschüttbarer Anteil
435 €Einkommensteuer
0 €Solidaritätszuschlag
385 €GewSt-Anrechnung (§ 35 EStG)
445 €Steuerlast

Businesspartner

Netto-Gewinn48,5 %14.555 €

Netto-Gewinn48,5 %14.556 €

Insolvenz des Partners

Auswirkungen einer Privatinsolvenz des Businesspartners auf Betrieb und Beteiligung.

  1. Auslöser

    Privatinsolvenz des Businesspartners

    Ausgangspunkt

  2. 01Was in die Masse fällt

    Der Gesellschaftsanteil mit allen Vermögensrechten

    trifft den Betrieb

  3. 02Einfluss auf den Betrieb

    Über die Kündigung mittelbar erheblich, sie trifft die Gesellschaft

    trifft den Betrieb

  4. 03Was zu zahlen ist

    Auseinandersetzungsguthaben zum Verkehrswert

    trifft den Betrieb

  5. 04Beendigung durch den Verwalter

    Privatinsolvenz führt zum Ausscheiden; Privatgläubiger können kündigen (§§ 130, 133 HGB)

    trifft den Betrieb

  6. Ergebnis für den Betrieb

    Kritisch

    Insolvenz oder Gläubigerkündigung führen zur Auseinandersetzung. Nach § 135 HGB schuldet die Gesellschaft grundsätzlich eine angemessene Abfindung; das trifft den Betrieb genau dann, wenn Liquidität am wertvollsten ist.

Was das Risiko begrenzt

  • Fortsetzungsklauselvertraglich
  • Abfindung begrenzen und streckenvertraglich
  • Das Kündigungsrecht selbst bleibtautomatisch

Risiken

Nach Gewicht sortiert. Das Symbol öffnet die Erklärung.

  • Hoch3
  • Mittel2
  1. Der Businesspartner haftet unbeschränkt mitBusinesspartner
  2. Die persönliche Haftung erhöht sein InsolvenzrisikoBusinesspartner
  3. Privatinsolvenz führt zum Ausscheiden mit AbfindungDer Club
  4. Beide können den Club allein vertretenBetreiber
  5. Nachhaftung fünf Jahre nach dem AusscheidenBusinesspartner

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gesellschaftsvertrag

  2. Handelsregisteranmeldung

  3. Gewerbeanzeige

  4. Steuerliche Erfassung

Vertragsgegenstände

Kein Vertrag kann die unbeschränkte Außenhaftung des Businesspartners beseitigen, geregelt wird nur, was im Innenverhältnis gilt.

  • Unverzichtbar 4
  • Empfohlen 2
Dokumente
  • OHG-Gesellschaftsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Gewinnverteilung und Entnahmen

Kontrolle und Mitsprache

  • Geschäftsführung und Vertretung allein beim Betreiber
  • Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheit

Ausstieg und Insolvenz

  • Fortsetzungsklausel
  • Abfindung begrenzen und strecken

Haftung und Sicherheiten

  • Freistellung von der Nachhaftung