Betreiber
Haftet mit Betriebs- und Privatvermögen
Im Überblick
Als alleinstehende Betreiberform ist das Einzelunternehmen für den Businesspartner keine eigene Beteiligungsposition. Relevant wird es nur, wenn der Betreiber Kapital über eine stille oder atypisch stille Beteiligung einbindet.
Rechtsträger bleibt der Inhaber selbst. Der Businesspartner erhält nur über einen gesonderten Beteiligungsvertrag eine definierte Stellung im Innenverhältnis.
Der Inhaber haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Der Businesspartner wird nur durch die gewählte stille Ausgestaltung vor einer Außenhaftung abgeschirmt.
Haftet mit Betriebs- und Privatvermögen
Keine Außenstellung; Schutz nur über den Beteiligungsvertrag
Kein gesetzliches Mindestkapital. Für den Businesspartner kommen praktisch nur typische oder atypische stille Einlagen mit klar geregelter Vergütung, Information und Mitwirkung in Betracht.
Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.
Schritt 1 von 4
Gewerbe anmelden
Der Betrieb wird beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt. Für Gastronomie und Ausschank sind je nach Konzept zusätzliche Erlaubnisse einzuplanen.
Schritt 2 von 4
Handelsregister prüfen
Ist der Club kaufmännisch eingerichtet, muss die Firma über einen Notar zum Handelsregister angemeldet werden. Andernfalls bleibt die Eintragung freiwillig.
Schritt 3 von 4
Steuerlich erfassen
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält der Betrieb seine Steuernummer; zugleich werden Umsatzsteuer und Gewinnermittlung festgelegt.
Schritt 4 von 4
Ohne Gründungsnotar starten
Für die Rechtsform selbst braucht es weder Satzung noch Beurkundung. Notarkosten entstehen nur, wenn eine Handelsregistereintragung erforderlich oder gewünscht ist.
Der Unternehmensträger bleibt einkommensteuerlich transparent. Die steuerliche Stellung des Businesspartners hängt deshalb vollständig davon ab, ob die Beteiligung typisch oder atypisch still ausgestaltet wird.