Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · 50 % Anteile, Geschäftsführer

Der Betreiber hält die Hälfte der Geschäftsanteile und ist zugleich Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft nach außen (§ 35 Abs. 1 GmbHG).

Businesspartner · 50 % Anteile, keine Geschäftsführung

Der Businesspartner ist mit 50 % beteiligt, aber nicht Organ der Gesellschaft. Er wirkt nur über die Gesellschafterversammlung mit.

Billardclub GmbH · Kapitalgesellschaft

Die GmbH ist eigene juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) und Trägerin des Handelsgeschäfts. Für Verbindlichkeiten haftet nur ihr Vermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

  • Betreiber → Billardclub GmbH: 50 % AnteileDer Betreiber hält die Hälfte der Geschäftsanteile und Stimmrechte.
  • Businesspartner → Billardclub GmbH: 50 % AnteileDer Businesspartner bringt Kapital als Stammeinlage ein und hält dafür die andere Hälfte der Anteile. Bei Stimmengleichheit droht ein Patt, das der Gesellschaftsvertrag auflösen muss.
  • Betreiber → Billardclub GmbH: GeschäftsführungDie Geschäftsführung liegt allein beim Betreiber. Ein Sonderrecht in der Satzung und die Abberufung nur aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) sichern diese Stellung ab.
  • Billardclub GmbH → Businesspartner: AusschüttungDer Gewinn wird nach Geschäftsanteilen verteilt (§ 29 Abs. 3 GmbHG), hier also hälftig.
  • Haftung beschränktGläubiger greifen auf das Gesellschaftsvermögen zu, nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
Die GmbH ist Rechtsträgerin; beide halten je 50 %, geschäftsführend ist nur der Betreiber.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Gesellschafter, GF

Stellung

50 % Gesellschafter

Kontrolle

Nur 50 %

Kontrolle

Volles Stimmrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Ausschüttung nach Anteil

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Haftungsabschirmung auch für ihn
  • Echtes Mitspracherecht
  • Thesaurierung schont seinen Anteil

Nachteile

  • Auch sein Anteil braucht einen Ausschüttungsbeschluss
  • 50/50-Patt kann seine eigene Ausschüttung blockieren
  • Geschäftsführergehalt schmälert seine Ausschüttung
  • Doppelbesteuerung seiner Ausschüttung
  • Eigener Kapitaleinsatz und Notarkosten
  • Keine Anonymität

Steuern

Die Gesellschaft und der Businesspartner werden steuerlich getrennt betrachtet. Der laufende Gewinn entsteht zunächst bei der Gesellschaft; eine Zahlung an den Businesspartner setzt einen wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss und einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn voraus.

Ebene der Gesellschaft

Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Diese Belastung entsteht vor einer Ausschüttung und mindert den für die Gesellschafter verfügbaren Betrag.

Ebene des Businesspartners

Ausschüttungen gehören beim Businesspartner grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Beteiligungshöhe, berufliche Einbindung und persönliche Verhältnisse können die konkrete Besteuerung verändern.

Vergütung und Beschlusslage

Die Beteiligung vermittelt keinen festen Zahlungsanspruch. Höhe und Zeitpunkt einer Ausschüttung hängen von Jahresabschluss, Ergebnisverwendung, Kapitalerhaltung und den Stimmrechten des Businesspartners ab.

Vor Vertragsabschluss sind Ausschüttungspolitik, Informationszugang und die Behandlung von Gesellschafterleistungen individuell steuerlich zu prüfen.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gesellschaftsvertrag

  2. Stammkapital einzahlen

  3. Handelsregisteranmeldung

  4. Gewerbeanzeige und Erlaubnisse

  5. Steuerliche Erfassung

Vertragsgegenstände

  • Unverzichtbar 6
  • Empfohlen 3
Dokumente
  • GmbH-Satzung
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kontrolle und Mitsprache

  • Mehrheitsverhältnisse: keine Pattstellung
  • Nachfolge und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Einziehungsklausel für den Insolvenzfall
  • Vinkulierung der Geschäftsanteile
  • Abfindung bei Einziehung begrenzen und strecken

Haftung und Sicherheiten

  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf