Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · 100 % Anteile & Geschäftsführung

Der Betreiber bleibt alleiniger UG-Gesellschafter und Geschäftsführer.

Businesspartner · Stiller Gesellschafter

Der typisch stille Gesellschafter finanziert die UG und erhält Gewinnbeteiligung ohne Gesellschafterstellung.

Billardclub UG · Unternehmergesellschaft

Die UG bleibt die Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung.

  • Betreiber → Billardclub UG: 100 % StimmrechteAlle Anteile und Stimmrechte der UG liegen beim Betreiber.
  • Businesspartner → Billardclub UG: KapitaleinlageDer Businesspartner leistet eine stille Kapitaleinlage.
  • Billardclub UG → Businesspartner: GewinnbeteiligungDer stille Gesellschafter erhält die vereinbarte Gewinnbeteiligung.
  • Haftung beschränktEs haftet die UG mit ihrem Vermögen. Die dünne Kapitaldecke ist allerdings ein eigenes Risiko.
Die UG tritt nach außen auf; die stille Einlage stärkt das Kapital ohne neuen Gesellschafter.

Rechtsnatur

Unternehmensträgerin ist die UG (haftungsbeschränkt); der Betreiber hält sie allein. Der Businesspartner stellt Kapital als stille Einlage bereit — formfrei, ohne notarielle Kapitalerhöhung und ohne Geschäftsanteil.

Der Gewinnanteil des Stillen mindert den Jahresüberschuss der UG und unterliegt nicht der Pflichtrücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Nach außen tritt nur die UG auf; der Businesspartner bleibt unsichtbar.

Für den Billardclub: ähnliche Logik wie bei der GmbH mit stiller Beteiligung, aber mit dünnerer Kapitaldecke und der Rücklagenpflicht der UG beim Betreiberanteil.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Alleingesellschafter, GF

Stellung

Stiller Gesellschafter

Kontrolle

100 % der Stimmen

Kontrolle

Nur Einsichtsrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Vereinbarter Gewinnanteil

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Keine Außenhaftung
  • Kapital ohne Kapitalerhöhung
  • Gewinnanteil freigestellt
  • Abgeltungsteuer statt progressivem Satz
  • Klarer, kalkulierbarer Ausstieg

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz der UG meist verloren
  • Keine Kontrolle über die Geschäftsführung
  • Dünne Kapitaldecke erhöht das Insolvenzrisiko der UG
  • Kein Anteil am Wertzuwachs
  • Bemessungsgrundlage kann strittig werden

Steuern

Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich regelmäßig als Kapitalüberlassung behandelt. Der Businesspartner erhält einen vertraglichen Gewinnanteil, ohne Mitunternehmer des Betriebs zu werden.

Beim Unternehmensträger

Der vertraglich geschuldete Gewinnanteil ist bei zutreffender Ausgestaltung grundsätzlich Aufwand des Betriebs. Bemessungsgrundlage, Verlustverrechnung und Fälligkeit müssen im Vertrag eindeutig bestimmt sein.

Beim Businesspartner

Der Gewinnanteil gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Unternehmensträger hat die hierfür vorgesehenen Einbehaltungs- und Bescheinigungspflichten zu beachten.

Abgrenzung sichern

Umqualifizierungsrisiken entstehen, wenn der Vertrag eine Beteiligung am Unternehmenswert oder unternehmerähnliche Mitwirkungsrechte vermittelt. Rechte und Vergütung müssen deshalb zur typisch stillen Rolle passen.

Die steuerliche Wirkung hängt von der tatsächlichen Vertragsdurchführung ab; die Bezeichnung des Vertrags allein ist nicht entscheidend.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. UG gründen

  2. Stillen Gesellschaftsvertrag schließen

  3. Bilanzielle Behandlung klären

  4. Kapitalertragsteuer anmelden

Vertragsgegenstände

Der stille Vertrag muss hier zusätzlich die Überschuldungsfrage beantworten — sonst hilft die Einlage bilanziell nicht.

  • Unverzichtbar 10
  • Empfohlen 6
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
  • Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben
  • Verhältnis von Pflichtrücklage und Gewinnanteil

Kontrolle und Mitsprache

  • Keine Zustimmungsvorbehalte für das laufende Geschäft
  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Keine Beteiligung an stillen Reserven
  • Nachfolge im Todesfall

Haftung und Sicherheiten

  • Qualifizierter Rangrücktritt für die Einlage
  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen