Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Komplementär-GmbH · Vollhafterin

Die Komplementär-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin und führt die Geschäfte der KG.

Betreiber · Kommanditist & GF der GmbH

Der Betreiber ist Kommanditist und steuert über die GmbH die Geschäftsführung.

Businesspartner · Stiller Gesellschafter

Der typisch stille Gesellschafter finanziert die KG still und erhält Gewinnbeteiligung ohne Außenauftritt.

GmbH & Co. KG · Betriebsgesellschaft

Die GmbH & Co. KG ist die Betriebsgesellschaft, an der die stille Beteiligung ansetzt.

  • Betreiber → Komplementär-GmbH: GFDer Betreiber ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
  • Komplementär-GmbH → GmbH & Co. KG: GeschäftsführungDie Komplementär-GmbH vertritt und führt die KG.
  • Betreiber → GmbH & Co. KG: EinlageDer Betreiber leistet seine Kommanditeinlage in die KG.
  • Businesspartner → GmbH & Co. KG: KapitaleinlageDer Businesspartner bringt eine stille Einlage in die Betriebsgesellschaft ein.
  • GmbH & Co. KG → Businesspartner: GewinnbeteiligungDer stille Gesellschafter erhält die vereinbarte Gewinnbeteiligung aus der KG.
  • Keine private VollhaftungDie Vollhaftung liegt bei der GmbH. Privatvermögen der Beteiligten bleibt außen vor.
Die KG trägt den Betrieb, die GmbH haftet, der Businesspartner ist ausschließlich still beteiligt.

Rechtsnatur

Rechtsträgerin ist die GmbH & Co. KG: Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt, der Betreiber ist alleiniger Kommanditist und steuert die Geschäfte über die GmbH. Der Businesspartner wird nicht Kommanditist, sondern stiller Gesellschafter der KG.

Er leistet eine Einlage gegen Gewinnanteil, erscheint in keinem Register und hat kein Stimmrecht in der KG. Die Besteuerung bleibt transparent auf Ebene der Mitunternehmerschaft der KG; der Stille versteuert Kapitalerträge.

Für den Billardclub die stärkste typisch-stille Variante: Kontrolle und Haftungsabschirmung beim Betreiber, passives Kapital ohne Publizität beim Businesspartner.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Kommanditist & GF-GmbH

Stellung

Stiller Gesellschafter

Kontrolle

Führt über Komplementär-GmbH

Kontrolle

Kein Einfluss

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Vereinbarter Gewinnanteil

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Keine Außenhaftung
  • Keine Publizität
  • Abgeltungsteuer statt progressivem Satz
  • Klarer, kalkulierbarer Ausstieg

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz der KG meist verloren
  • Keine Kontrolle über die Geschäftsführung
  • Kein Anteil am Unternehmenswert
  • Bemessungsgrundlage kann strittig werden

Steuern

Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich regelmäßig als Kapitalüberlassung behandelt. Der Businesspartner erhält einen vertraglichen Gewinnanteil, ohne Mitunternehmer des Betriebs zu werden.

Beim Unternehmensträger

Der vertraglich geschuldete Gewinnanteil ist bei zutreffender Ausgestaltung grundsätzlich Aufwand des Betriebs. Bemessungsgrundlage, Verlustverrechnung und Fälligkeit müssen im Vertrag eindeutig bestimmt sein.

Beim Businesspartner

Der Gewinnanteil gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Unternehmensträger hat die hierfür vorgesehenen Einbehaltungs- und Bescheinigungspflichten zu beachten.

Abgrenzung sichern

Umqualifizierungsrisiken entstehen, wenn der Vertrag eine Beteiligung am Unternehmenswert oder unternehmerähnliche Mitwirkungsrechte vermittelt. Rechte und Vergütung müssen deshalb zur typisch stillen Rolle passen.

Die steuerliche Wirkung hängt von der tatsächlichen Vertragsdurchführung ab; die Bezeichnung des Vertrags allein ist nicht entscheidend.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Komplementär-GmbH gründen

  2. KG errichten

  3. Stillen Gesellschaftsvertrag schließen

  4. Bemessungsgrundlage festlegen

  5. Kapitalertragsteuer anmelden

Vertragsgegenstände

Drei Verträge regeln teils dieselben Fragen. Eine Rangfolgeklausel ist deshalb wichtiger als jede Einzelregelung.

  • Unverzichtbar 10
  • Empfohlen 5
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag
  • KG-Gesellschaftsvertrag
  • Satzung der Komplementär-GmbH
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
  • Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben

Kontrolle und Mitsprache

  • Rangfolge der drei Verträge festlegen
  • Keine Zustimmungsvorbehalte für das laufende Geschäft
  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Keine Beteiligung an stillen Reserven
  • Nachfolge im Todesfall

Haftung und Sicherheiten

  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen