GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Im Überblick
Mehrere Personen betreiben gemeinsam ein Unternehmen. Für den Billardclub ist das meist der falsche Grundgedanke: Mitsprache und persönliche Haftung hängen am Gesellschafterstatus.
Personengesellschaften haben eigene Rechtsfähigkeit, bleiben aber stark von den beteiligten Personen geprägt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Offene Handelsgesellschaft, § 105 HGB, Handelsgewerbe
Gesellschafter haften in der Regel unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
Kein gesetzliches Mindeststammkapital. Einlagen und Gewinnverteilung regelt der Gesellschaftsvertrag.
Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.
Schritt 1 von 4
Gesellschaftsvertrag schließen
Die GbR kann formfrei gegründet werden; für einen Clubbetrieb sollten Beiträge, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheiden dennoch schriftlich geregelt sein.
Schritt 2 von 4
Registerform bestimmen
Eine OHG ist zum Handelsregister anzumelden. Bei der GbR ist zu prüfen, ob eine Eintragung als eGbR für geplante Registergeschäfte erforderlich ist.
Schritt 3 von 4
Gewerbe anmelden
Die Gesellschafter zeigen den Betrieb beim Gewerbeamt an und beantragen die für Gastronomie oder Ausschank nötigen Erlaubnisse.
Schritt 4 von 4
Steuern und Vertretung ordnen
Das Finanzamt wird über die Gesellschaft informiert. Der Vertrag sollte zugleich eindeutig festlegen, wer den Club nach außen vertreten und intern führen darf.
Transparente Mitunternehmerschaft: Gewinnzuweisung an die Gesellschafter, Einkommensteuer auf Ebene der Personen.