Begriff

Personengesellschaften haben eigene Rechtsfähigkeit, bleiben aber stark von den beteiligten Personen geprägt.

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB

OHG

Offene Handelsgesellschaft, § 105 HGB, Handelsgewerbe

Haftung

Gesellschafter haften in der Regel unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

  • GbR: persönliche Haftung der Gesellschafter
  • OHG: unbeschränkte Haftung jedes Gesellschafters (§ 126 HGB)
  • Keine Abschirmung des Privatvermögens wie bei der GmbH

Kapital

Kein gesetzliches Mindeststammkapital. Einlagen und Gewinnverteilung regelt der Gesellschaftsvertrag.

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gesellschaftsvertrag schließen

  2. Registerform bestimmen

  3. Gewerbe anmelden

  4. Steuern und Vertretung ordnen

Steuern

Transparente Mitunternehmerschaft: Gewinnzuweisung an die Gesellschafter, Einkommensteuer auf Ebene der Personen.