Billardclub · Gründung

Rechtsform
& Beteiligung

Für die Gründung des Billard-Salons wird geprüft, ob eine faire und tragfähige Partnerschaft möglich ist. Dabei werden Kapitaleinsatz, Arbeitsleistung, Haftung, Verantwortung, Mitspracherechte und Gewinnverteilung miteinander verglichen.

Überblick

Die wirtschaftliche Größenordnung des Vorhabens ergibt sich aus den geplanten Investitionen und der Mietverpflichtung.

Voraussichtliche Investitionen

PositionBetrag
Kaution und Mietstartkosten18.500 €
Umbau, Renovierung und Einrichtung50.000 €
Bar- und Schanktechnik, Kasse, PC, Audio30.000 €
Erstausstattung und Kleininventar, z. B. Stühle, Tische, Accessoires15.000 €
Genehmigungen, Beratung und Versicherungsstart12.500 €
Marketing zur Eröffnung5.000 €
Billardtische*65.000 €
Dartgeräte*16.000 €
Voraussichtliche Investitionen212.000 €

* Für Billardtische und Dartgeräte soll die Möglichkeit eines Leasings geprüft werden. Eine konkrete Leasinganfrage wurde bisher noch nicht gestellt. Ob die Geräte gekauft, geleast oder anderweitig finanziert werden, steht daher noch nicht fest.

Mietverpflichtung über fünf Jahre

MietbestandteilMonatlich
Kaltmiete2.841,10 €
Nebenkosten2.272,88 €
Nettomiete einschließlich Nebenkosten5.113,98 €
Umsatzsteuer971,66 €
Gesamtmiete6.085,64 €
Miete über 12 Monate73.027,68 €

Bei einer Laufzeit von fünf Jahren ergibt sich daraus eine gesamte Mietzahlung von 6.085,64 € × 60 Monate = 365.138,40 €.

Mögliche Erhöhung durch Vermietermaßnahmen

Durch eventuell vom Vermieter durchgeführte Baumaßnahmen kann sich die Kaltmiete für die Fläche von 568,22 m² erhöhen:

Möglicher AufschlagMehrkosten netto/MonatNeue Gesamtmiete brutto/MonatMietzahlung über 5 Jahre*
1,00 € je m²568,22 €6.761,82 €405.709,20 €
2,00 € je m²1.136,44 €7.438,00 €446.280,00 €

* Vereinfacht gerechnet, falls die erhöhte Miete während der gesamten fünf Jahre gelten würde.

Die Investitionen und die Mietverpflichtung sind getrennt zu betrachten. Zusammen zeigen sie jedoch die wirtschaftliche Größenordnung des Vorhabens. Die tatsächliche Finanzierung hängt unter anderem davon ab, welche Ausstattung gekauft, geleast oder anderweitig finanziert wird. Eine mögliche Mieterhöhung infolge von Vermietermaßnahmen ist noch nicht abschließend festgelegt.

Gestaltungsmöglichkeiten einer Partnerschaft

Für eine finanzielle Zusammenarbeit kommen verschiedene Modelle infrage. Sie unterscheiden sich vor allem bei Vergütung, Gewinnverteilung, Mitspracherecht, zusätzlicher Finanzierung und Ausstieg. Die folgenden Punkte zeigen mögliche Gestaltungen im Überblick.

  1. 01

    Form der Beteiligung

    Eine Beteiligung kann beispielsweise über Gesellschaftsanteile, eine stille Beteiligung, ein Darlehen oder eine Kombination daraus erfolgen.

  2. 02

    Aufteilung der Aufgaben

    Die Geschäftsführung und das Tagesgeschäft können vollständig bei einer Person liegen. Der Kapitalgeber kann sich entweder nur finanziell beteiligen oder zusätzlich bestimmte Aufgaben übernehmen.

  3. 03

    Vergütung und Gewinn

    Die operative Arbeit kann durch ein festes Gehalt vergütet werden. Für das eingebrachte Kapital sind eine feste Verzinsung, eine Gewinnbeteiligung oder eine Kombination aus beidem möglich.

  4. 04

    Entscheidungsrechte

    Operative Entscheidungen und grundlegende Unternehmensentscheidungen können getrennt geregelt werden. Der Umfang der Mitspracherechte hängt von der gewählten Beteiligungsform ab.

  5. 05

    Zusätzlicher Kapitalbedarf

    Für spätere Investitionen, laufende Verluste oder unerwartete Kosten können feste Nachschussregeln, freiwillige weitere Einlagen oder externe Finanzierungen vereinbart werden.

  6. 06

    Laufzeit und Beendigung

    Eine Beteiligung kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt gestaltet werden. Für Rückzahlung, Kündigung, Verkauf und Ausstieg sind unterschiedliche Regelungen möglich.

Steuervergleich

GeschäftsführergehaltOhne Gehalt
Steuerlast14,1 %4.236 €
Einzelunternehmen
Steuerlast48,6 %14.578 €
GmbH
Steuerlast30,2 %9.053 €
GmbHthesaurierend
Steuerlast14,1 %4.236 €
GmbH & Co. KG

Netto-Gewinn85,9 %25.764 €

Netto-Gewinn51,4 %15.422 €

bleibt in der GmbH69,8 %20.947 €

Netto-Gewinn85,9 %25.764 €

Rechtsformen im Kurzvergleich

Einzelunternehmen, GbR/OHG, GmbH und GmbH & Co. KG nach gleichen Kriterien
KriteriumEinzelunternehmenGbR/OHGGmbHGmbH & Co. KG
StrukturEine PersonInhaber und Unternehmen sind rechtlich nicht vollständig getrenntMindestens zweiMindestens zwei Gesellschafter; vertraglicher ZusammenschlussJuristische PersonEigenständige juristische Person mit einem oder mehreren GesellschafternKG + Komplementär-GmbHKG mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin und mindestens einem Kommanditisten
HaftungUnbeschränktInhaber haftet unbeschränkt mit Betriebs- und PrivatvermögenPersönlichGesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränktGesellschaftsvermögenGrundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem GesellschaftsvermögenBegrenztIm Ergebnis grundsätzlich auf das Vermögen der KG, der Komplementär-GmbH und die vereinbarte Haftsumme der Kommanditisten begrenzt
GeschäftsführungInhaber alleinDer Inhaber führt das Unternehmen alleinVertraglichNach Gesetz und Gesellschaftsvertrag geregeltGeschäftsführerEin oder mehrere bestellte Geschäftsführer führen die GesellschaftÜber die GmbHDie Komplementär-GmbH führt die KG durch ihre Geschäftsführung
GewinnzurechnungPersönlichGewinn wird dem Inhaber persönlich zugerechnetGesellschafterGewinn wird den Gesellschaftern zugerechnetÜber AusschüttungGewinn entsteht zunächst bei der GmbH; Ausschüttungen erfolgen durch GesellschafterbeschlussGesellschafter der KGGewinn wird grundsätzlich den Gesellschaftern der KG zugerechnet
BesteuerungEinkommensteuerEinkommensteuer beim Inhaber; zusätzlich Gewerbesteuer beim BetriebTransparentEinkommensteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer bei der GesellschaftTrennungsprinzipKörperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei der GmbH; zusätzliche Besteuerung bei AusschüttungTransparent / gemischtEinkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer bei der KG
Gründung & VerwaltungNiedrigWenig Gründungs- und VerwaltungsaufwandNiedrig bis mittelGesellschaftsvertrag und laufende AbstimmungMittelNotar, Handelsregister und JahresabschlussHochZwei Gesellschaften mit getrennter Verwaltung
BuchführungEÜR oder BilanzJe nach Kaufmannseigenschaft und Größenordnung EÜR oder BilanzGbR / OHGBei der GbR gegebenenfalls EÜR; bei der OHG grundsätzlich BilanzDoppeltDoppelte Buchführung und JahresabschlussGetrenntGetrennte Buchführung und Abschlüsse für KG und Komplementär-GmbH

Die dargestellte Haftungsbegrenzung gilt nur für die jeweilige Gesellschaftsform. Persönliche Bürgschaften oder Sicherheiten für Miete, Leasing und Finanzierungen können trotzdem zu einer persönlichen Haftung führen.

Die ursprüngliche Aussage, dass beim Einzelunternehmen immer Bilanzpflicht besteht, war falsch. Abhängig von Kaufmannseigenschaft und Größenordnung kann auch eine EÜR möglich sein. Einzelkaufleute können bei höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit sein.§ 241a HGB,§ 141 AO. Die GmbH-Haftung ergibt sich aus§ 13 GmbHG, die Struktur der KG aus§ 161 HGB.

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