Steuerlast gesamt
4.236 €
Berechnung
Billardclub · Gründung
Für die Gründung des Billard-Salons wird geprüft, ob eine faire und tragfähige Partnerschaft möglich ist. Dabei werden Kapitaleinsatz, Arbeitsleistung, Haftung, Verantwortung, Mitspracherechte und Gewinnverteilung miteinander verglichen.
Die wirtschaftliche Größenordnung des Vorhabens ergibt sich aus den geplanten Investitionen und der Mietverpflichtung.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaution und Mietstartkosten | 18.500 € |
| Umbau, Renovierung und Einrichtung | 50.000 € |
| Bar- und Schanktechnik, Kasse, PC, Audio | 30.000 € |
| Erstausstattung und Kleininventar, z. B. Stühle, Tische, Accessoires | 15.000 € |
| Genehmigungen, Beratung und Versicherungsstart | 12.500 € |
| Marketing zur Eröffnung | 5.000 € |
| Billardtische* | 65.000 € |
| Dartgeräte* | 16.000 € |
| Voraussichtliche Investitionen | 212.000 € |
* Für Billardtische und Dartgeräte soll die Möglichkeit eines Leasings geprüft werden. Eine konkrete Leasinganfrage wurde bisher noch nicht gestellt. Ob die Geräte gekauft, geleast oder anderweitig finanziert werden, steht daher noch nicht fest.
| Mietbestandteil | Monatlich |
|---|---|
| Kaltmiete | 2.841,10 € |
| Nebenkosten | 2.272,88 € |
| Nettomiete einschließlich Nebenkosten | 5.113,98 € |
| Umsatzsteuer | 971,66 € |
| Gesamtmiete | 6.085,64 € |
| Miete über 12 Monate | 73.027,68 € |
Bei einer Laufzeit von fünf Jahren ergibt sich daraus eine gesamte Mietzahlung von 6.085,64 € × 60 Monate = 365.138,40 €.
Durch eventuell vom Vermieter durchgeführte Baumaßnahmen kann sich die Kaltmiete für die Fläche von 568,22 m² erhöhen:
| Möglicher Aufschlag | Mehrkosten netto/Monat | Neue Gesamtmiete brutto/Monat | Mietzahlung über 5 Jahre* |
|---|---|---|---|
| 1,00 € je m² | 568,22 € | 6.761,82 € | 405.709,20 € |
| 2,00 € je m² | 1.136,44 € | 7.438,00 € | 446.280,00 € |
* Vereinfacht gerechnet, falls die erhöhte Miete während der gesamten fünf Jahre gelten würde.
Die Investitionen und die Mietverpflichtung sind getrennt zu betrachten. Zusammen zeigen sie jedoch die wirtschaftliche Größenordnung des Vorhabens. Die tatsächliche Finanzierung hängt unter anderem davon ab, welche Ausstattung gekauft, geleast oder anderweitig finanziert wird. Eine mögliche Mieterhöhung infolge von Vermietermaßnahmen ist noch nicht abschließend festgelegt.
Für eine finanzielle Zusammenarbeit kommen verschiedene Modelle infrage. Sie unterscheiden sich vor allem bei Vergütung, Gewinnverteilung, Mitspracherecht, zusätzlicher Finanzierung und Ausstieg. Die folgenden Punkte zeigen mögliche Gestaltungen im Überblick.
Eine Beteiligung kann beispielsweise über Gesellschaftsanteile, eine stille Beteiligung, ein Darlehen oder eine Kombination daraus erfolgen.
Die Geschäftsführung und das Tagesgeschäft können vollständig bei einer Person liegen. Der Kapitalgeber kann sich entweder nur finanziell beteiligen oder zusätzlich bestimmte Aufgaben übernehmen.
Die operative Arbeit kann durch ein festes Gehalt vergütet werden. Für das eingebrachte Kapital sind eine feste Verzinsung, eine Gewinnbeteiligung oder eine Kombination aus beidem möglich.
Operative Entscheidungen und grundlegende Unternehmensentscheidungen können getrennt geregelt werden. Der Umfang der Mitspracherechte hängt von der gewählten Beteiligungsform ab.
Für spätere Investitionen, laufende Verluste oder unerwartete Kosten können feste Nachschussregeln, freiwillige weitere Einlagen oder externe Finanzierungen vereinbart werden.
Eine Beteiligung kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt gestaltet werden. Für Rückzahlung, Kündigung, Verkauf und Ausstieg sind unterschiedliche Regelungen möglich.
Kurzüberblick der Rechtsformen: wie sie Haftung, Kontrolle und Mitspracherechte verteilen und wo persönliches Risiko entsteht.
Steuerlast gesamt
4.236 €
Berechnung
Steuerlast gesamt
14.578 €
Berechnung
Steuerlast gesamt
9.053 €
Berechnung
Steuerlast gesamt
4.236 €
Berechnung
Netto-Gewinn85,9 %25.764 €
Netto-Gewinn51,4 %15.422 €
bleibt in der GmbH69,8 %20.947 €
Netto-Gewinn85,9 %25.764 €
| Kriterium | Einzelunternehmen | GbR/OHG | GmbH | GmbH & Co. KG |
|---|---|---|---|---|
| Struktur | Eine PersonInhaber und Unternehmen sind rechtlich nicht vollständig getrennt | Mindestens zweiMindestens zwei Gesellschafter; vertraglicher Zusammenschluss | Juristische PersonEigenständige juristische Person mit einem oder mehreren Gesellschaftern | KG + Komplementär-GmbHKG mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin und mindestens einem Kommanditisten |
| Haftung | UnbeschränktInhaber haftet unbeschränkt mit Betriebs- und Privatvermögen | PersönlichGesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt | GesellschaftsvermögenGrundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen | BegrenztIm Ergebnis grundsätzlich auf das Vermögen der KG, der Komplementär-GmbH und die vereinbarte Haftsumme der Kommanditisten begrenzt |
| Geschäftsführung | Inhaber alleinDer Inhaber führt das Unternehmen allein | VertraglichNach Gesetz und Gesellschaftsvertrag geregelt | GeschäftsführerEin oder mehrere bestellte Geschäftsführer führen die Gesellschaft | Über die GmbHDie Komplementär-GmbH führt die KG durch ihre Geschäftsführung |
| Gewinnzurechnung | PersönlichGewinn wird dem Inhaber persönlich zugerechnet | GesellschafterGewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet | Über AusschüttungGewinn entsteht zunächst bei der GmbH; Ausschüttungen erfolgen durch Gesellschafterbeschluss | Gesellschafter der KGGewinn wird grundsätzlich den Gesellschaftern der KG zugerechnet |
| Besteuerung | EinkommensteuerEinkommensteuer beim Inhaber; zusätzlich Gewerbesteuer beim Betrieb | TransparentEinkommensteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer bei der Gesellschaft | TrennungsprinzipKörperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei der GmbH; zusätzliche Besteuerung bei Ausschüttung | Transparent / gemischtEinkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer bei der KG |
| Gründung & Verwaltung | NiedrigWenig Gründungs- und Verwaltungsaufwand | Niedrig bis mittelGesellschaftsvertrag und laufende Abstimmung | MittelNotar, Handelsregister und Jahresabschluss | HochZwei Gesellschaften mit getrennter Verwaltung |
| Buchführung | EÜR oder BilanzJe nach Kaufmannseigenschaft und Größenordnung EÜR oder Bilanz | GbR / OHGBei der GbR gegebenenfalls EÜR; bei der OHG grundsätzlich Bilanz | DoppeltDoppelte Buchführung und Jahresabschluss | GetrenntGetrennte Buchführung und Abschlüsse für KG und Komplementär-GmbH |
Die dargestellte Haftungsbegrenzung gilt nur für die jeweilige Gesellschaftsform. Persönliche Bürgschaften oder Sicherheiten für Miete, Leasing und Finanzierungen können trotzdem zu einer persönlichen Haftung führen.
Die ursprüngliche Aussage, dass beim Einzelunternehmen immer Bilanzpflicht besteht, war falsch. Abhängig von Kaufmannseigenschaft und Größenordnung kann auch eine EÜR möglich sein. Einzelkaufleute können bei höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit sein.§ 241a HGB,§ 141 AO. Die GmbH-Haftung ergibt sich aus§ 13 GmbHG, die Struktur der KG aus§ 161 HGB.
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